Hauptuntersuchung gem.
§29 StVZO
Um die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchung an seinem Fahrzeug vornehmen zu lassen. Die amtlich anerkannten Prüforganisationen prüfen dabei die Fahrzeuge auf Verkehrstüchtigkeit und Vorschriftsmäßigkeit. Entspricht der Pkw den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, wird die HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs zugeteilt.
Damit Sie die Frist Ihrer nächsten Hauptuntersuchung im Auge behalten, finden Sie Monat und Jahr des Fristablaufs auf dieser Plakette. Nur mit gültiger Plakette ist Ihr Auto im deutschen Straßenverkehr zulässig.
Wichtige Unterlagen/Dokumente zur Durchführung der Hauptuntersuchung:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- ggf. Nachweis für Änderungsabnahme
- ggf. Allgemeine Betriebserlaubnis für Sonderzubehör (zum Beispiel Aluräder)
Um Ihnen eine unnötige Nachuntersuchung zu ersparen, haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, mit deren Hilfe Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorbereiten können.